Mit insgesamt rund 20 Milliarden Euro wird der Bund die Länder und Kommunen bis 2019 unterstützen. Das hat der Bundestag jetzt mit einem weiteren Gesetz zur Entlastung von Ländern und Kommunen entschieden. Mit dem Gesetz setzen wir eines der vorrangigen Ziele des Koalitionsvertrags um: die Entlastung der Kommunen bei Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich. Für NRW bedeutet das eine jährliche Entlastung von mehr als 1,2 Milliarden Euro. Die Gemeinde Heek profitiert davon im Umfang von 154.000 Euro durch den höheren Anteil des Landes an der Umsatzsteuer“, berichtet die heimische Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer (SPD).

Die SPD-Fraktion hat sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, einen Verteilungsschlüssel zu finden, der gezielter strukturschwache Kommunen entlastet. Dies scheiterte aber an der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die Länder haben durchgesetzt, dass eine Milliarde Euro von den insgesamt 5 Mrd. über die Länderhaushalte fließt. Die SPD-Fraktion hat im Haushaltsausschuss einen Beschluss erwirkt, der die Bundesregierung dazu verpflichtet, über die Verwendung der Mittel in den Ländern zu berichten. Das Innenministerium des Landes NRW hat bereits angekündigt die Gelder Eins-zu-Eins an die Kommunen weiterzugeben.

Mit dem Gesetz haben wir außerdem eine jährliche Integrationspauschale von je 2 Mrd. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 an die Länder beschlossen, sowie die vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte, arbeitslose Flüchtlinge für die Jahre 2016 bis 2018.

Die Kommunen leisten einen wesentlichen Anteil der Integrationsarbeit. Insofern sollten die Länder ihre Kommunen an der Integrationspauschale beteiligen. Die Länder sind verantwortlich für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen. Das gilt auch für die Integrationskosten. Der Bund hat seinen Beitrag dazu geleistet.